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Asbest

Bereits seit 1990 verboten, aber noch immer gegenwärtig. Besonders Altbauten sind mit dem problematischen Stoff belastet.

asbest

Seit fast 30 Jahren ist der bis dahin häufig verbaute und gebrauchte Asbest in der EU und der Schweiz bereits verboten. Doch das sehr langlebige und die Gesundheit gefährdende, nicht brennbare Material hält sich als Altlast hartnäckig in vielen älteren Gebäuden. Verwendung fand Asbest besonders bei Dacheindeckungen, Wand- und Bodenbelägen, Fassadenverkleidungen, Isolationen von Rohrleitungen und hinter Elektroinstallationen. Aus Feuerschutzgründen wurden oft die tragenden Konstruktionen in öffentlichen Gebäuden mit Spritzasbest verkleidet.

Die mineralische Asbestfaser wurde sehr lange von der Industrie wegen ihrer positiven Eigenschaften, wie der hohen Zugfestigkeit und Elastizität, der elektrischen Isolierfähigkeit, ihrer Hitzebeständigkeit bis 1000 Grad Celsius und der Chemikalienresistenz, eingesetzt. Seit 1989 ist es verboten Asbest zu verbauen, weil die Fasern verschiedene Atemwegserkrankungen auslösen können. Man unterscheidet im Wesentlichen zwei Arten der Verarbeitung:

Fest gebundenen Asbest

  • mit Zement als Bindemittel in Wellplatten, Fassadenelementen, Elektroverteilungskästen, Blumenkübeln, Kanalrohren, etc.
  • in Dichtungsmaterialien im Verbund mit Gummi
  • in Brems- und Kupplungsbelägen, gebunden durch Harze

Intakte oder verkleidete Asbestprodukte setzen keine Fasern frei und stellen so keine unmittelbare Gesundheitsgefahr dar. Dies ändert sich jedoch, sobald das Material z.B. beschädigt, geschnitten oder angebohrt wird, wie es bei Sanierungsmassnahmen der Fall sein kann.

Schwach gebundenen Asbest:

  • in Isolationsmaterialien für Brandschutz und Wärmedämmung, z.B. als Spritzasbest und in Asbest-Leichtbauplatten
  • in Rohrisolationen, als feuerfeste Isolationsschicht bei Elektrogeräten und Elektroverteilungen und Rückenbeschichtung bei Bodenbelägen
  • in Füllstoffen, Dichtschnüren und Textilien

Schwach gebundener Asbest kann feinste Fasern freisetzen, die bei höheren Konzentrationen Krankheiten auslösen können (Asbeststaublunge, Lungen- oder Brustfellkrebs). die feinen Partikel verteilen sich weiträumig und können einmal eingeatmet nicht vom Körper abgebaut oder wieder ausgeschieden werden.

Was tun bei Asbestverdacht? Eine einfache Grobanalyse bringt vorhandene Risiken an den Tag

Der HEV Schweiz hat in Zusammenarbeit mit der SUVA, dem BAG und dem Verband der Schweizer Elektroinstallationsfirmen (VSEI) einen Flyer erarbeitet, mit dem jeder eine erste Einschätzung vornehmen kann, ob asbesthaltige Produkte vorhanden sind. Gleichzeitig können die derart aufgespürten Materialien grob auf ihre Gefährlichkeit eingestuft werden. (siehe Asbest Tipps) - Gebundener Asbest ist ungefährlich!

Asbesthaltige Materialien wie Dacheindeckungen und Fassaden haben solange Bestandsschutz, bis Umbau- oder Sanierungsmassnahmen ergriffen werden. Dann gilt prinzipiell, dass asbesthaltige Produkte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben entsorgt werden müssen. Abhängig vom Gesundheitsrisiko durch eine mögliche Freisetzung von Asbestfasern darf die Entsorgung nur durch zertifizierte Fachfirmen vorgenommen werden. Im Zweifelsfalle vor einer Sanierung daher immer eine Untersuchung von zweifelhaftem Material veranlassen, damit die Mehrkosten für eine aufwändige Entsorgung rechtzeitig budgetiert werden können.

Nur unabhängige Berater engagieren, die selber keine Sanierungen durchführen. Ein Abklärung durch den Experten mit fünf Proben kostet zwischen 500 und 2000 Franken. Die Asbestsanierung selber kostet schnell mal das doppelte wie eine normale Sanierung. Daher Angebote einholen und mit dem Experten beraten, was wirklich saniert werden muss. 

Weitere Infos unter: www.asbestinfo.ch oder www.suva.ch/asbest oder www.forum-asbest.ch

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