Ratgeber

Blitzschutz - Tipps

Schadensverhütung ist immer besser als einen Schaden reparieren müssen.

  • Alle Gebäude, die wegen der Nutzung, der Bauart oder wegen der Lage oder Bauhöhe besonders gefährdet sind, müssen mit einem Blitzschutz versehen sein. Dies wird durch behördliche Auflagen geregelt und zum anderen gebietet es im Zweifelsfalle die Vernunft.
  • Bei Neubauten mindestens die Anschlüsse an den Fundamenterder vorsehen. Das erspart spätere Grab-, Flick- und Spitzarbeiten.
  • Blitzschutzanlagen immer von speziellen Fachleuten planen und durchführen lassen. Ein Messprotokoll dokumentiert das sichere Funktionieren der Anlage.
  • Gebäudeversicherer gewähren oft Rabatte auf die Versicherungsprämien oder Zuschüsse. Dazu werden Rechnungskopie und Messprotokoll nach Abschluss der Arbeiten verlangt.
  • Es empfiehlt sich, eine Blitzschutzanlage alle 10 Jahre oder nach einem Blitzschlag warten zu lassen. Der Aufwand ist verhältnismässig gering.
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