Ratgeber

Energiecontracting - Tipps

Wichtige Überlegungen im Vorfeld eines Contractingvertrages.

Die Auslagerung der Energieversorgung kann sich unter bestimmten Umständen lohnen, wobei ein paar wichtige Regeln beachtet werden müssen.

  • Der Verantwortungsbereich muss geklärt sein. Da zwischen Contractor und Hauseigentümer ein langfristiger (in der Regel mit über 20 Jahre) Energieliefervertrag, abgeschlossen wird, müssen die Bedingungen wie die Kosten für den Bau, Unterhalt und Reparaturen der Anlage, Finanzierung, laufende Kosten, Contracting-Gebühren, etc. festgehalten werden.
  • Ausschreibung bereits in der Vorprojektphase machen, um die optimale Lösung zu finden. Bei der Entscheidungsfindung und Sichtung der Ausschreibungsunterlagen berät der Fachverband Swiss Contracting.
  • Laufende Contracting-Verträge bei Eigentümerwechsel nicht ohne Prüfung übernehmen. Wird ein Objekt verkauft, das über einen Contractorvertrag mit Energie versorgt wird, muss in der Regel der bestehende Energieliefervertrag mit übernommen werden. Deshalb Preisvergleiche einholen!

Infos unter: www.swisscontracting.ch

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