Ratgeber

E-Bike oder Töffli? Die seit 2012 geltenden Vorschriften

Mehr Sicherheit dank den neuen gesetzlichen Bestimmungen. Bereits seit Mai 2012 sind sie in Kraft. 

Ab Mai 2012 sind neue Vorschriften in Kraft. Die zwei Kategorien, die bisher für E-Bikes bestanden haben, wurden neu definiert und mit neuen Sicherheitsbestimmungen versehen. Neu zählen auch Elektromofas zu den E-Bikes. Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bedürfen keiner Nummer mehr, da sie neu zur Kategorie der „langsamen“ E-Bikes zählen. Etwas verschärft wurden die Vorschriften für die „schnellen“ E-Bikes: Die Tretunterstützung darf nicht über 45 km/h hinausgehen, die Motorleistung wird bei 1000 W begrenzt und neu ist ein Velohelm obligatorisch (bei Mofas bis 30 km/h ein Mofahelm). Nach wie vor zu den E-Scooters zählen Elektrofahrzeuge, die schneller als 30 km/h ohne Tretunterstützung fahren, neu auch E-Bikes mit Tretunterstützung über 45 km/h (mit Motorradhelm). Besondere Beachtung verdienen folgende Bestimmungen: Kinderanhänger sind neu für beide Kategorien zugelassen (bisher nur bis 25 km/h und maximal 250 W Motorleistung). Dies ist eine erhebliche Erleichterung. Strenger sind die Vorschriften dafür bei den „schnellen“ E-Bikes, die eine Mofabeleuchtung, eine Abstellstütze und einen Rückspiegel benötigen. Der Fahrzeugausweis muss stets mitgeführt werden.

Die neuen Bestimmungen im Überblick:

  „Langsame“ E-Bikes „Schnelle“ E-Bikes
Höchstgeschwindigkeit mit
Tretunterstützung
25 km/h 45 km/h
(neu, bisher keine Beschränkung)
Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung 20 km/h (neu, Anfahrhilfe und langsame Mofas gehören in diese Kategorie) 30 km/h
(neu, bisher: Führerausweis A1)
Führerausweis wie bisher:
ab 16: kein Ausweis erforderlich 14-16 Jahre: Kategorie M (Mofa) unter 14: keine Zulassung
wie bisher: Kat. M (ab 14 Jahre)
Helm empfohlen Velohelm neu obligatorisch. Bei Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung über 20 km/h: Mofahelm.
Maximale Leistung Motor 500 W (neu, bisher 250 W) 1000 W
(neu, bisher keine Beschränkung)
Beleuchtung

Kontrollschild
fest angebrachte Fahrradbeleuchtung nicht erforderlich (bisher: Velovignette. Privathaftpflichtversicherung ist neu erforderlich) Mofabeleuchtung (neu)



Mofaschild erforderlich
Kinderanhänger zulässig zulässig (neu)
Weitere Bestimmungen Keine Typengenehmigung, keine Anforderungen bezüglich Grösse Antriebsrad, Anzahl Räder, Abstellstütze, Rückspiegel, Fahrzeugausweis.
Mehr als ein Platz erlaubt zum Transport einer Person mit Behinderung.
Erforderlich sind Typengenehmigung sowie neu: Rückspiegel und Fahrzeugausweis. Neu sind auch
folgende Bestimmungen: Maximal zwei Räder, Antriebsrad mindestens 0.5 m Durchmesser, nur einplätzige Fahrzeuge.

 

Tipps für sicheres Fahren mit dem E-Bike:

  • Beachten: E-Bikes haben ein anderes Verhalten als motorlose Velos
  • In Kurven besteht bei Nässe und Feuchtigkeit erhöhte Rutschgefahr
  • Das höhere Gewicht und das grössere Tempo verlängern den Bremsweg
  • Des Tempo des E-Velos wird von anderen Verkehrsteilnehmern oft unterschätzt. Daher defensiv fahren
  • Helle Kleider oder eine Warnweste tragen, um besser gesehen zu werden

Achtung

Seit kurzen gibt es eine ständige Fort- und Weiterentwicklung bei elektrisch betrieben Spassfahrzeugen. Doch elektrisch betriebene Einräder und und Motor-Skateboards sind nicht unbedingt für den Strassenverkehr zugelassen. Was in der Zukunft auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen fahren darf wird der Gesetzgeber entscheiden müsse. Bis dahin sollte man sich vorab informieren und gut beraten lassen, ob man mit dem Gefährt am Verkehr teilnehmen darf. Eine Busse und Gerichtsverfahren könnten sonst die Folge sein. Mehr Informationen unter e-ride.ch

Aktuell zugelassen sind:

  • E-Bikes bis 25 km/h und in der grösseren Kategorie bis 45 km/h
  • diverse andere E-Fahrzeuge (z.B. Revoluzzer plus) und E-Motorräder (z.B. Zero SR ZF12.5)
  • Stehroller (z.B. PT i2 SE von Segway)

Viele andere dürfen nur auf abgesperrten Arealen und auf Privatgrund verwendet werden.

Quellen/PDF

Datenquelle: NewRide Newsletter 2011/19
Bild: dlr.de