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Kostendeckende Einspeisevergütung

Regenerative Energien wie Solarenergie, Windenergie, Biomasse und Kleinwasserkraftwerke werden mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert.

KEV Kostendeckende Einspeisevergütung und Einmalvergütung   Anmeldungen unter www.pronovo.ch

Für Solarenergie, Windenergie, Biomasse, Kleinwasserkraft. Der Bundesrat hat die revidierte Energieverordnung verabschiedet. Darin enthalten ist auch die Kostendeckende Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV).

Die neuen, aktuellen Vergütungssätze ab 2018:

Hintergrund zur Energiestrategie 2050
Das totalrevidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Details der Ausgestaltung des Fördersystems werden in der Energieförderungsverordnung definiert.

Der Zubau der erneuerbaren Energien soll kontinuierlich und unter Berücksichtigung der Gesamtkosten erfolgen. Es stehen mehr Fördermittel zur Verfügung, welche aber durch den maximalen Netzzuschlag von 2,3 Rp./kWh limitiert sind. Ausserdem wird mit dem Netzzuschlag neu auch die Grosswasserkraft gefördert und das Einspeisevergütungssystem (KEV) wird zeitlich bis Ende 2022 befristet. Der Spielraum für die KEV bleibt also eingeschränkt. Die Fördermittel werden nicht ausreichen, um die hohe Nachfrage zu decken und somit die Warteliste vollständig abzubauen.

Aus diesem Grund werden die Förderinstrumente mit dem revidierten Energiegesetz ab 2018 stark umgebaut: Sie werden kosteneffizienter und marktnäher gestaltet. Die Änderungen betreffen alle Anlagen auf der Warteliste (auch bereits realisierte) sowie neue Anmeldungen.

Wer kann eine Einspeisevergütung erhalten?
Nur Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 100 kW können eine KEV erhalten. Aufgrund der beschränkten finanziellen Mittel und des Auslaufens des Einspeisevergütungssystems per Ende 2022 haben nur noch wenige Projektanten auf der Warteliste Aussicht auf Mittel aus der Einspeisevergütung.
Der Abbau der Warteliste von Anlagen ab 100 kW erfolgt wie bisher anhand des Anmeldedatums und unabhängig davon, ob die Anlage bereits realisiert wurde. Aus heutiger Sicht kann die Warteliste voraussichtlich bis zum Anmeldedatum vom 30. Juni 2012 1 abgebaut werden. Neuanmeldungen haben unter den aktuellen gesetzlichen Bedingungen kaum mehr eine Chance, eine KEV zu erhalten. Für grosse Anlagen kann aber neu auch die Einmalvergütung beantragt werden.

Kleinwasserkraft-, Windenergie-, Biomasseanlagen
Baureife oder bereits realisierte Anlagen, welche die vollständigen Unterlagen zur Baureife oder Inbetriebnahme bis zum 31. Oktober 2015 (Springer 2015) bei Swissgrid eingereicht hatten, werden im Juli 2018 in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen. .

Mehr Infos zu allen Einspeisevergütungen oder Einmalzahlung beim Bundesamt für Energie

Fördergelder in Kantonen und Gemeinden und eine Übersicht zu allen Förderungen zu Energie und Mobilität unter energiefranken.ch/

Quellen/PDF

Bundesamt für Energie BFE: Einmalvergütung und Eigenverbrauch, Stand 2018

Anmeldungen nummt entgegen: www.pronovo.ch