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Gebäudeprogramm

Als Nachfolger der Stiftung Klimarappen werden mit dem Gebäudeprogramm Schweizweit Sanierungen gefördert, die zur Energieeinsparung beitragen.

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Das Gebäudeprogramm Was wird gefördert? Das Gebäudeprogramm – Nachfolger der Stiftung Klimarappen - fördert ausschliesslich die folgenden Massnahmen an der Gebäudehülle bestehender Bauten: 

  • Wärmedämmung von Dach bzw. Estrichboden
  • Wärmedämmung von Wand gegen aussen oder im Erdreich bzw. Boden gegen aussen
  • Fenstererneuerung
  • Wärmedämmung von Wand gegen unbeheizt bzw. Boden gegen unbeheizt oder im Erdreich

Die Antragstellung hat sich gegenüber der Förderung durch den Klimasrappen erheblich vereinfacht. Näheres dazu auf http://www.dasgebaeudeprogramm.ch/ Hier ist auch die Vorgehensweise leicht verständlich beschreiben. Bei technischen Fragen und Details, wie sie im Förderformular abgefragt werden, ist es manchmal hilfreich einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Bedingungen

Detaillierte Förderbedingungen sind im Gesuchsformular und in der Wegleitung aufgeführt. Für alle Kantone einheitlich gilt: Ihr Gesuch muss unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Auf eigenes Risiko können Sie jedoch vor Erhalt des Förderbescheids mit dem Bau beginnen. Ihre Liegenschaft wurde vor dem Jahr 2000 erstellt. Nur bisher beheizte Gebäudeteile sind förderberechtigt (Ausnahme: Ausbau Estrich). Der Beitrag für Ihr Gesuch muss mindestens 3'000 Franken betragen (ohne kantonale Zusatzförderungen). Die Massnahmen müssen fachgerecht geplant und ausgeführt werden. Falls Sie für eine Massnahme bereits Fördergeld vom Bund oder der Stiftung Klimarappen erhalten, ist diese nicht mehr förderberechtigt. Ebenso sind Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind oder mit der Stiftung Klimarappen einen Vertrag abgeschlossen haben, nicht förderberechtigt. Eine Förderzusage ist zwei Jahre ab Datum der Zusage gültig. Vor Ablauf dieser Frist muss Ihr Projekt realisiert und die Ausführungsbestätigung eingereicht sein (Ausnahme: begründeter Antrag für verlängerte Frist).

Erleichterungen bei geschützten Bauten

Ist Ihre Liegenschaft geschützt, Bestandteil eines Inventars und in diesem als von "nationaler" oder "regionaler" Bedeutung eingetragen? Wenn Sie nachweisen, dass die geforderten U-Werte somit nicht realisierbar sind, können Ihnen erleichterte Minimalanforderungen gewährt werden.

(Quelle: Gebäudeprogramm)

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Adressen

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