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Heimatschutz und Denkmalschutz

Der Erhalt von Kultur-, Natur- und Baudenkmälern ist für die Identität einer Region oder eines Landes nicht unwichtig. Oft kollidieren jedoch wirtschaftliche Interessen mit denen der Heimat- und Denkmalschützer.

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Jedes Land besitzt Schätze einer längst vergangenen Baukultur. Herausragende Objekte werden von der UNESCO bereits als schützenswert eingestuft. Aber diese allein machen nur einen Bruchteil dessen aus, was ganzen Regionen zu einer gebauten Identität verhilft.

Denkmalschutz ist deshalb auch Kulturgutschutz. Durch Vorgaben, Richtlinien und gesetzliche Festlegungen wird dafür gesorgt, dass entsprechend klassifizierte Denkmäler nicht beschädigt oder zerstört werden, oder bei Umbauten, Sanierungen und Renovationen nicht verfälscht werden. Aufgabe ist es deshalb, geeignete und schützenswerte Objekte zu erfassen, zu erhalten, die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen und die Bevölkerung zu informieren. Sehr oft ist nicht klar, warum ein Gebäude als Denkmal schützeswert ist. Denkmäler sind aber nicht nur einzelne Gebäude, sondern auch Naturlandschaften, ganze Ortschaften oder Weiler, aber auch von Menschenhand geschaffene Freiräume und Park- und Grünanlagen.

In der Schweiz unterliegt der Heimat- und Denkmalsschutz wesentlich den Kantonen, die Einzelheiten mit einer entsprechenden kantonalen Gesetzgebung regeln und entsprechende Renovierungs- oder Umbaumassnahmen durch die Denkmalpflege begleiten. Unterteilt werden die Kulturdenkmäler in 3 Kategorien:

  • A - nationale Bedeutung
  • B - regionale Bedeutung
  • C - lokale Bedeutung.

Weitere Informationen bei den kantonalen Stellen oder beim Schweizer Heimatschutz

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