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Neue Brandschutzvorschriften in der Schweiz ab 2015

Für die meisten Einfamilienhäuser sind die Anforderungen an den Brandschutz weggefallen. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden es in Zukunft einfacher haben.

Seit 1.1.2015 gelten neue Anforderungen an den Brandschutz. Eine Maxime gilt ab sofort: Brandschutz darf volkswirtschaftlich nicht mehr kosten, als er nützt. Daher sind für viele Gebäude die bisherigen Brandschutzmassnahmen zurückgefahren worden. Die Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF) hat die bisher gültigen Brandschutzregelungen aufgrund einer wissenschaftlichen Studie überarbeitet. Genaues dazu kann bei den VKF unter Brandschutzvorschriften 2015 eingesehen werden.

Einen weiteren Vorteil bringt die Lockerung der Brandschutzvorschriften – Das Bauen mit Holz wird frei. Das heisst, dass Holz in der Zukunft in allen Gebäudekategorien und Nutzungen angewendet werden kann. Die Sonderregelungen für Holz als Baustoff normalisieren sich endlich. Dem ersten Holzhochhaus steht somit nichts mehr im Wege. Mehr Informationen zum Brandschutz für Gebäude aus Holz sind in der Pressemitteilung „Das Bauen mit Holz wird frei“ von Lignum Holzwirtschaft Schweiz zu finden.

wirtschaftlichkeitsbetrachtung brandschutz
Quellen/PDF

Quellen: VKF (Grafik), lignum.ch